Privatgutachten zu Feuchte- und Schimmelpilzbelastungen

Meine privaten Auftraggeber sind Verkäufer oder Käufer von Immobilien, Vermieter oder Mieter, Hauseigentümer oder Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen, Eigentümerverbände oder Mietervereine. Sie sind diejenigen, die häufig von Feuchte- und Schimmelpilzschäden betroffen sind.

 

Gemeinsam mit meinem Auftraggeber vereinbare ich den Umfang des Gutachtens. Wir legen zusammen fest, welche Untersuchungen und Messungen vorgenommen werden sollen um die Ursachen der Feuchte- und Schimmelpilzschäden herauszufinden.

 

Meist geht es darum, im Gutachten Schadensursachen und die Beseitigung von Schäden und Ursachen aufzuzeigen.

 

Bei Gesprächen mit Vertragspartnern oder bei der Vorbereitung von Gerichtsverfahren dienen meine Gutachten als Argumentationshilfen.


Kommt es zu einem Prozess, kann das Gutachten als sogenannter „qualifizierter Sachvortrag" von Ihnen ins Verfahren eingebracht werden; vor Gericht gelte ich als Ihr sachverständiger Zeuge.

 

Meine Vergütung vereinbare ich mit Ihnen vor Beginn meiner Arbeit.