Gerichtsgutachten zu Feuchte- und Schimmelpilzbelastungen

Werde ich vom Gericht als Sachverständiger berufen -oft auf Vorschlag der Parteien-,

bin ich aufgrund der Zivil- bzw. Strafprozessordnung verpflichtet, den Gutachterauftrag durchzuführen.

 

Den Umfang des Gerichtsgutachtens legt das Gericht fest.

 

Als Sachverständiger bin ich der Helfer des Richters.

 

Ich unterstütze Richter bei der Formulierung von Sach- und Beweisfragen und sichere Beweise im Beweissicherungsverfahren.

 

Im Gerichtsverfahren erläutere ich Richtern mögliche Ursachen der Feuchtigkeits- und Schimmelpilzschäden. Ich unterstütze die Richter bei der Tatsachenfeststellung, wende die allgemein anerkannten Regeln der Technik an und übernehme aufgrund meines Fachwissens die technische Bewertung der Tatsachen.

 

Meine Feststellungen gelten als richterliche Beweise.

 

Die Vergütung meiner Leistungen erfolgt nach dem Justizvergütungs- und

-entschädigungsgesetz.