Beratung zu Feuchte- und Schimmelpilzbelastungen
Neu- und Umbaumaßnahmen
Aufgrund der Wechselwirkungen zwischen Baustoffen und Bauteilen ist es wichtig, das Zusammenwirken der Baustoffe und Bauteile zu untersuchen. Vermeintlich geringfügige Änderungen an bestehenden Gebäuden, wie z.B. der Einbau neuer Fenster, die Wärmedämmung von Dach und Fassade oder die Umnutzung einzelner Räume können weitreichende Auswirkungen haben und zu Feuchte- und Schimmelpilzschäden führen.
Als Sachverständiger berate ich Bauherren, Planer und Ausführende bei der Planung und Umsetzung der Baumaßnahme, helfe Ihnen Feuchte- und
Schimmelpilzschäden zu vermeiden.
Damit ungewollte schädliche Auswirkungen von Änderungen an und im Gebäude gar nicht erst auftreten, zeige ich Ihnen den Weg zwischen dem technisch Möglichen und dem wirtschaftlich Machbaren zur
Vermeidung von Feuchte- und Schimmelpilzschäden.
Schadensfälle
Wichtig ist es, die Schadensursache von Feuchtigkeit und Schimmelpilz zu finden.
Im Schadensfall empfehle ich den Betroffenen Sofortmassnahmen zur Schadensbegrenzung.
Danach untersuche ich das Schadensbild, um die Ursache der Feuchtigkeit und des Schimmelpilzes zu finden.
Erst wenn die Schadensursache gefunden ist, schlage ich ihnen Möglichkeiten zur Beseitigung der Feuchte- und Schimmelpilzschäden vor. Gemeinsam finden wir die für alle Betroffenen beste Lösung.
Selbstverständlich überwache ich auch die Durchführung der Beseitigung der Feuchte- und Schimmelpilzschäden.
Vorbereitung von Gerichtsverfahren bei Feuchte- und Schimmelpilzschäden
Anwälte unterstütze ich bei der Formulierung von Klageschriften und bei der Entwicklung von Konzepten der Prozessführung.
Zusammen mit Richtern erarbeite und formuliere ich Beweisanträge.